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Austragungsbedingungen für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R Cup 2004
1. Austragungsbedingungen 1.1 Cupveranstalter
Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH schreibt im Einvernehmen mit dem DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup auf nationaler Ebene aus.
1.2 Teilnehmer / Bewerber
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer/innen, die im Veranstaltungsjahr mindestens das 18. Lebensjahr vollenden und im Besitz einer gültigen B- oder I-Lizenz des DMSB sind, oder ausländische Starter
mit einer vergleichbaren nationalen Lizenz einer anderen europäischen Mitgliedsföderation der FIM / UEM. Ein Sonderantrag für jüngere Teilnehmer kann bei Nachweis entsprechender
Wettbewerbserfahrung beim DMSB gestellt werden. I-Lizenzinhaber dürfen in der Saison 2003 keine FIM-bzw. DMSB-I-Lizenz-Serien unter den ersten fünf beendet haben.
Gastfahrer mit einer gültigen B- oder I-Lizenz können auf Vorschlag von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH außerhalb der Wertung zugelassen werden.
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH behält sich das Recht vor, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
Falls ein Fahrer einen Bewerber angibt, für den er startet, muss dieser im Besitz einer gültigen internationalen oder nationalen Team-Bewerber-/Sponsor-Lizenz des DMSB sein. Der Bewerber
darf nicht in Konkurrenz zu SUZUKI stehen.
1.3 Fahrzeug Basismodell für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R-Cup 2004 ist das SUZUKI-Motorrad mit der Modellbezeichnung GSX-R 750 K4
Fahrzeugbestimmungen siehe Punkt 2 dieser Austragungsbedingungen.
1.4 Kraftstoffbestimmungen Es darf ausschließlich handelsüblicher, unverbleiter Kraftstoff verwendet werden. Es gelten die im
DMSB-Motorradsport-Handbuch 2004 ausgewiesenen Kraftstoffbestimmungen.
1.5 Veranstaltungen Der SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R-Cup 2004 kommt voraussichtlich in acht national reservierten
Rennläufen, die im Rahmen von durch den DMSB genehmigten Rundstreckenrennen ausgetragen werden, zur Durchführung.
Es gelten folgende Durchführungsbestimmungen:
– mind. 2 x 25 Min. gezeitetes Training. – Besichtigungsrunde sowie warm up-Runde vor dem Start. – Renndistanz mind. 50 km und höchstens 60 km.
Die Termine sind im „DMSB-Motorradsport-Terminkalender 2004“ veröffentlicht. Evtl. Änderungen werden rechtzeitig vom DMSB und auch von SUZUKI International Europe GMBH bekanntgegeben.
Eingeschriebene Teilnehmer dürfen am gleichen Veranstaltungstag an anderen Rennen teilnehmen, sofern sie mit einem Motorrad der Marke SUZUKI starten.
1.6 Einführungstraining
Die Teilnahme am von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH organisierten Einführungstraining ist aus Sicherheitsgründen für alle Cup-Fahrer Pflicht.
1.7 Nennungen
Die Nennungen zu den Wertungsläufen werden den Veranstaltern bis zum Nennungsschluß unter Verwendung der Original-Nennformulare vom Fahrer/Bewerber zugestellt.
Die Nenngeld- bzw. Organisationskosten-Pauschale wird bis zum Nennungsschluß pauschal von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH an den Veranstalter überwiesen.
Fahrer, die einem Rennen unentschuldigt fernbleiben, haben mit einer Sportstrafe seitens des DMSB zu rechnen. Die begründete Entschuldigung muss vor Beginn des Trainings der betreffenden
Veranstaltung schriftlich bei SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH und dem Veranstalter vorliegen.
1.8 Qualifikation
Als Qualifikationszeit wird die Rundenzeit des Trainingsschnellsten, im CUP eingeschriebenen, Fahrers zu Grunde gelegt. Diese Trainingszeit darf um maximal 15 % überschritten werden.
1.9 Preise
Für jeden Wertungslauf werden von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH Geldpreise zur Verfügung gestellt (s. Ziffer 3.9). Für die Jahresendwertung sind zusätzliche Preise ausgesetzt (s. Ziffer 3.10).
1.10 Wertung / Endwertung Bei jedem Wertungslauf erhalten die Fahrer anhand der offiziellen Ergebnisliste des Veranstalters Punkte nach dem Wertungssystem des DMSB.
Platz Pkte. Platz Pkte. Platz Pkte.
1 25 6 10 11 5 2 20 7 9 12 4 3 16 8 8 13 3 4 13 9 7 14 2 5 11 10 6 15 1
Dies gilt für die in Wertung befindlichen Fahrer, die mindestens 75 % der Gesamtdistanz des
Wertungslauf-Siegers zurückgelegt haben. Für die Jahresendwertung werden die Punkte der Wertungsläufe addiert. Der Fahrer, der die höchste Punktzahl erreicht hat, ist Sieger und erhält den Titel:
„SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R Cup Sieger 2004“. Die weitere Reihenfolge richtet sich ebenfalls nach den Wertungspunkten. Bei Punktgleichheit entscheidet:
1. die Majorität der besseren Plätze auf den Punkterängen, 2. in nachstehender Reihenfolge die bessere Platzierung auf den Punkterängen im letzten, vorletzten, usw. durchgeführten Wertungslauf.
1.11 Allgemeines Dem SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
– das Deutsche Motorrad-Sportgesetz des DMSB; – die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB;
– die Grundausschreibung für Straßenrennen (Teil A) des DMSB und alle weiteren gültigen Beschlüsse und Festlegungen des DMSB; – die vorliegenden Austragungsbedingungen für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004
in der vom DMSB genehmigten Form; – die von den Veranstaltern herausgegebene Veranstaltungsausschreibung, Teil B sowie evtl. Ausführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Wertungsläufe;
– Sonder- und Ausführungsbestimmungen bzw. Nachträge zu diesem Reglement, die von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH in Abstimmung mit dem DMSB erlassen werden.
Dem DMSB, den Veranstaltern und der Firma SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH sowie allen mit der Durchführung des Cups beteiligten Firmen und Personen gegenüber verzichten die
Teilnehmer auf jedwede Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund. Im Übrigen gilt der in der Veranstaltungsausschreibung enthaltene
Haftungsausschluß, der durch Nennungsabgabe bzw. Einschreibung zum SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004 auch für die einzelnen Wertungsläufe anerkannt wird. Der vollständige Artikel 102
zum Haftungsausschluß ist im Teil 1 dieses Handbuchs veröffentlicht.
2. Fahrzeugbestimmungen Die zulässigen Änderungen an den Motorrädern ergeben sich aus den Technischen Bestimmungen
für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004. Mit Ausnahme der in diesen Bestimmungen aufgeführten Teile und Änderungen müssen die Motorräder strikt der Serie entsprechen.
3. Sonderbestimmungen
3.1 SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH hält für die Fahrer/Bewerber im SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004 ein Racing-Set bereit. Der Kauf des gesamten Sets ist Pflicht. Bestandteile des Sets:
1 SUZUKI-Motorrad GSX-R 750 Modell 2004 Umbauteile lt. den Techn. Bestimmungen
Ausrüstung für den Fahrer: Für den Helfer:
1 Lederkombi 1 Arbeitsoverall
1 Rückenprotektor 1 Arbeits- Hemd / Hose 1 Schutzhelm 1 Team-Hemd 1 Paar Rennhandschuhe 1 Team-Pullover 1 Paar Stiefel 1 Teamjacke 1 Team-Hemd 1 Paar Handschuhe 1 Team-Pullover 1 Teamjacke
Der Preis des Racing-Sets beträgt ¥ 14.150,– inkl. Mwst.
Sollte ein angemeldeter Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht am SUZUKI BRIDGESTONE
GSX-R -Cup teilnehmen, so ist er verpflichtet, für erhaltene Ausrüstungsgegenstände (Racing-Set) eine Nachzahlung von ¥ 3.000,– zu leisten.
3.2 Der Verkauf des Racing-Sets erfolgt über die autorisierten deutschen SUZUKI-Motorrad-Händler. 3.3 SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH wird zu jedem Wertungslauf unter Angabe des
Zuständigkeitsbereichs mind. 1 Mitarbeiter entsenden und namhaft machen, der Veranstaltern, Rennleitern, Sportkommissaren, Technischen Kommissaren, Bewerbern, Fahrern, usw. für alle Fragen zur Verfügung steht.
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH wird zu jedem Wertungslauf einen Muster-Kit mitbringen, der für alle in den Technischen Bestimmungen erwähnten Teile das Originalteil enthält.
Die Technischen Kommissare entscheiden durch Vergleich mit dem jeweiligen Teil des Muster-Kits, ob ein zur Kontrolle demontiertes Teil eines Teilnehmermotorrades zulässig ist oder nicht.
3.4 Um zum SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004 gewertet zu werden, muss der Fahrer / Bewerber an die Adresse von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH folgende Unterlagen einsenden:
– das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einschreibeformular, Anhang 1; – den rechtsgültig unterschriebenen Anhang 2; – den rechtsgültig unterschriebenen Haftungsausschluß, Anhang 3;
– die vollständig ausgefüllten Anhänge 4 und 5; – 2 neue Paßfotos des Fahrers / der Fahrerin. Die im Preis des Racing-Sets enthaltene Einschreibegebühr ist eine Kostenbeteiligung, aus der die
Firma SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH einen Teil des Nenngeldes bezahlt. Die Einschreibegebühr eines Fahrers, der in der Liste der akzeptierten Fahrer steht, kann auch dann
nicht teilweise zurückgezahlt werden, wenn der Fahrer seine Bewerbung zurückzieht oder aus einem anderen Grund an keinem Rennen teilnimmt.
3.5 SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH akzeptiert für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R Cup maximal 50 Einschreibungen Die Bewerberfirmen sind nicht berechtigt von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH bestätigte
Teilnehmer gegen andere Fahrer auszutauschen.
Eine mehrmalige Teilnahme am SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup ist möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004 allein durch
Abgabe der Bewerbung besteht nicht. SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH behält sich das Recht vor, Einschreibungen bzw. Bewerbungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
3.6 Der Fahrer ist allein verantwortlich für: – den technischen und optischen Zustand des Motorrades, – die Einhaltung der sportgesetzlichen Vorschriften bezüglich des technischen Zustandes des Motorrades.
3.7 Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle Werbeaufkleber am Motorrad und Bekleidung entsprechend den von SUZUKI beschriebenen Vorgaben anzubringen bzw. zu tragen.
Sie sind verpflichtet, ihre Bekleidung und Ausrüstung in optisch und technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Bei allen Anlässen, die im direkten Zusammenhang mit dem SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup
stehen, z.B. Fahrerbesprechung, Siegerehrung oder Interviews, müssen Fahrer und Mechaniker die offizielle Cup-Bekleidung tragen.
Abweichend vom Originalzustand des Fahrzeugs dürfen die Felgen auch in den Farben schwarz, weiß oder silber lackiert werden.
Persönliche Werbepartner dürfen nicht im Wettbewerb mit SUZUKI oder den Sponsorpartnern des Cups stehen. Fläche und Platzierung beschränkt sich auf die von SUZUKI beschriebenen Vorgaben.
Im Übrigen gelten die von der FIM und dem DMSB erlassenen Vorschriften über Werbung an Wettbewerbsmotorrädern.
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen zu den jeweiligen Rennveranstaltungen ist für jeden
Fahrer/in Pflicht.
Bei Nichteinhaltung einer der oben genannten Punkte hat SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH das Recht, das Preisgeld des entsprechenden Fahrers einzubehalten.
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH hat das Recht, Rennresultate, Bilder oder Preisauszeichnungen von Teilnehmern am SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup ohne zusätzliche
Zahlung an den oder die jeweils Betroffenen zu Werbezwecken von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH, SUZUKI MOTOR CORPORATION und den am Cup beteiligten Sponsoren zu verwerten (siehe Anhang 5).
3.8 SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH behält sich das Recht vor, bei jedem SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup - Lauf einige Teilnehmerfahrzeuge auch ohne Vorliegen eines
Protestes zu überprüfen. Sollten Unregelmäßigkeiten auftreten, wird nach den sportgesetzlichen Bestimmungen des DMSB verfahren. Die Auswahl dieser Motorräder trifft ein Sportkommissar in
Abstimmung mit dem Obmann der Technischen Abnahme auf Vorschlag des Beauftragten von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH. Die Demontage wird vom Fahrer bzw. von den von ihm beauftragten Mechanikern oder einer von
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH beauftragten Person in Anwesenheit eines Technischen Kommissars und des SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH -Verantwortlichen vorgenommen.
Bei Unstimmigkeiten können die beanstandeten Teile in Abstimmung mit dem Obmann der Technischen Abnahme von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH einbehalten und vor Ort
oder per anschließenden Expreß-Versand durch gleichwertige Teile ersetzt werden.
Nach genauer Prüfung der Teile durch die Technischen Kommissare der Veranstaltung oder durch
einen Technischen Kommissar, der eine evtl. spätere Prüfung im technischen Betrieb SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH durchführt, wird das Ergebnis den Sportkommissaren bzw. dem
DMSB zur Entscheidung mitgeteilt. Die Wiedermontage ist Sache des Teilnehmers. Eine Vergütung erfolgt nicht.
Bei Vorliegen besonderer Gründe kann SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH insbesondere
auch die Antriebseinheit (Motor, Getriebe) jedes Motorrades demontieren lassen und nach Abstimmung mit dem Obmann der Techn. Abnahme entweder an Ort und Stelle, oder nach der
Veranstaltung in ihrem technischen Betrieb in Bensheim in Anwesenheit eines Techn. Kommissars zerlegen und auf Einhaltung der Regeln überprüfen. Auch andere Teile des Motorrades können
während der Veranstaltung von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH zu Kontrollzwecken ausgebaut und in Anwesenheit eines Technischen Kommissars überprüft werden, wobei
gegebenenfalls SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH dem Fahrer solange vorschriftenkonforme Teile zur Verfügung stellt.
Bei Regelverstößen, die von den Sportkommissaren / Technischen Kommissaren bzw. dem DMSB
entsprechend geahndet werden, verliert die Fahrerin / der Fahrer die bei dem betreffenden Rennen gewonnenen Punkte und Prämien des SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cups, auch wenn das
offizielle Ergebnis des Veranstalters ggf. keine Änderung mehr erfährt. SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH ist berechtigt, die entsprechenden Preisgelder und Prämien zurückzufordern.
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH hat das Recht, einen Fahrer, der das Ansehen von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH oder SUZUKI schädigt, von der weiteren Teilnahme am
SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -CUP auszuschließen (Suspendierung). Nach einer Suspendierung werden gewonnene Punkte zum SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup ersatzlos
gestrichen und noch nicht ausgezahlte Prämiengelder einbehalten bzw. zurückgefordert. Die nachfolgenden Fahrer rücken in der Punktwertung auf.
3.9 Bei jedem Wertungslauf zum SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup kommen die folgenden Preisgelder / Preise zur Verteilung: 1. Platz ¥ 250,– 10. Platz ¥ 100,– 2. Platz ¥ 200,– 11. Platz ¥ 90,–
3. Platz ¥ 180,– 12. Platz ¥ 80,– 4. Platz ¥ 160,– 13. Platz ¥ 70,– 5. Platz ¥ 150,– 14. Platz ¥ 60,– 6. Platz ¥ 140,– 15. Platz ¥ 50,– 7. Platz ¥ 130,– 8. Platz ¥ 120,–
9. Platz ¥ 110,– Gesamtpreisgeld ¥ 1.890,–. 3.10 Für die Jahresendwertung des SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cups sind für die unter Beachtung
der Festlegungen in Pkt. 1.9 in Wertung teilnehmenden Fahrer/Fahrerinnen folgende Preise ausgesetzt: 1. Platz ¥ 2.500,– 10. Platz ¥ 1.000,– 2. Platz ¥ 2.000,– 11. Platz ¥ 900,–
3. Platz ¥ 1.800,– 12. Platz ¥ 800,– 4. Platz ¥ 1.600,– 13. Platz ¥ 700,– 5. Platz ¥ 1.500,– 14. Platz ¥ 600,– 6. Platz ¥ 1.400,– 15. Platz ¥ 500,– 7. Platz ¥ 1.300,– 8. Platz ¥ 1.200,–
9. Platz ¥ 1.100,– Gesamtpreisgeld ¥ 18.900,–.
3.11 Sponsoring 2005 Eine weiterführende Unterstützung von hoffnungsvollen Nachwuchsfahrern im Folgejahr behält sich SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH vor.
3.12 Änderungen der Austragungsbedingungen sowie der Technischen Bestimmungen behält sich SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH in Absprache mit dem DMSB vor. 3.13 Allgemeines
Anmeldungen sowie Fragen bezüglich des SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cups bitte an:
Kurz Zweiradsport Handels GmbH Geiselroter Heidle 1, 73494 Rosenberg Telefon: (07967) 900 - 815
Telefax: (07967) 900 – 810 E-Mail: kurz-zweiradsport@t-online.de Ansprechpartner: Hermann Kurz
Technische Bestimmungen für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004
1. Fahrzeugbestimmungen SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup Basismodell für den SUZUKI BRIDGESTONE GSX-R -Cup 2004 ist das Modell SUZUKI GSX-R 750, Modell 2004.
Zum Cup-Einsatz darf nur das Fahrzeug verwendet werden, das zu diesem Zweck an den SUZUKI- Händler geliefert wurde.
Motor- und Fahrgestellnummern dürfen nachträglich nicht geändert werden. Sollte es erforderlich werden (zum Beispiel bei Totalschaden), dass ein neues Fahrzeug aufgebaut werden muss, kann
dies nur mit Genehmigung von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH geschehen.
Die zulässigen technischen Änderungen an den Fahrzeugen sind unter Punkt 1 – 21 in diesen technischen Bestimmungen beschrieben.
Zur sportlichen Vorbereitung der Fahrzeuge stehen Umbauteile von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH zur Verfügung. Zur Veränderung der Fahrzeuge dürfen nur die genannten Teile
verwendet werden. Die Montage der Umbauteile ist Pflicht.
Alle Teile, die in diesen technischen Bestimmungen nicht angesprochen werden, müssen im Originalzustand verbleiben!
Das geringste Angleichen oder Entgraten von Bauteilen, wie zum Beispiel Zylinderkopf etc., ist verboten.
Es dürfen nur Original SUZUKI Teile verwendet werden, oder Teile, die im Rahmen des Umbaukits
von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH geliefert wurden.
2. Vordergabel Folgende innere Serienteile der Gabel dürfen mit Produkten der Firma Wilbers modifiziert werden:
Ausgleichsscheiben, hydraulische Kolben, Zwischenstücke, Gabelfedern und Ölleitungen. Ölmenge und Viskosität sind freigestellt.
Die Höhe und Position der Vordergabel sowie der Lenkerhälften im Verhältnis zur Gabelbrücke sind freigestellt. Das Vorwärmen der Gabelstandrohre mit dem Heizsystem des Herstellers HEAT PRO ist erlaubt.
3. Hintere Schwinge Eine Vorrichtung zum Aufbocken darf durch Schweißen, Nieten oder Schrauben an der hinteren Schwinge angebracht werden. Eine Vorrichtung zum Aufbocken muss abgerundete Ecken (mit
großen Radien) haben.
4. Hinteres Federbein Das hintere Federbein muss durch den Stossdämpfer des Typs WILBERS 643 Quer mit
Höhenverstellung und hydraulischer Federvorspannung ersetzt werden. Es dürfen nur die Federn verwendet werden, die von WILBERS zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden.
5. Räder, Felgen
Außer den original Felgen dürfen Felgen des Typs PVM 10 Y-Speichen Alu Schmiederad des Herstellers PVM in den Dimensionen 3,5“ x 17“ bzw. 5,5“ x 17“ verwendet werden.
6. Bremsen
Außer den originalen Bremsbelägen dürfen Bremsbeläge des Typs Lucas CRQ, SRQ und CAR verwendet werden. Die Bremsleitungen dürfen gegen Lucas Stahlflex Bremsleitungen ausgetauscht
werden. Die Sicherungsbleche der Bremsbeläge dürfen nicht entfernt werden.
7. Reifen Über die angegebenen Reifen hinaus dürfen keine anderen Reifen anderer Hersteller oder Größen verwendet werden:
BRIDGESTONE vorn: BATTLAX BT 002 FSS Type 4 120 / 70 R 17 58 V BRIDGESTONE hinten: BATTLAX BT 002 RSS Type 3 180 / 55 R 17 73 V Bei Regen: BRIDGESTONE vorn: 120 / 600 R 17 YEK
BRIDGESTONE hinten: 180 / 640 R 17 YEK Sollten es die Witterungsbedingungen erfordern, kann aus Sicherheitsgründen eine andere Reifenmischung vorgeschrieben werden.
Vor Beginn jedes Trainings / Rennens muss die Mindestprofiltiefe über die gesamte Breite der
Reifenlauffläche 2,5 mm betragen.
Das Aufwärmen der Reifen vor dem Training oder Rennen mit Hilfsmitteln (zum Beispiel Reifenwärmern) ist erlaubt.
8. Fußrasten
Die originalen Fußrasten dürfen versetzt, oder durch Fußrasten des Herstellers Lucas ersetzt werden, jedoch müssen die Halterungen am Rahmen an den originalen Befestigungspunkten
verbleiben. Zur Umkehr der Gangwahl darf die originale Schaltstange ersetzt werden. Die Verwendung von Schaltautomaten (Kurzschlussschalter, etc.) ist verboten.
9. Hauptrahmen
Die Seiten des Rahmens dürfen durch Teile aus Verbundmaterialien geschützt werden. Diese Schutzteile müssen sich an die Rahmenform anpassen. Die am Rahmenheck angeschweißte
Verlängerung zur Aufnahme der Kräfte bei Soziusbetrieb des Serienmotorrades darf entfernt werden. Zusätzliche Lenkanschläge aus festem (massivem) Material dürfen angebracht werden.
Das Motorrad darf durch fest angebrachte Sturzprotektoren vor Sturzschäden geschützt werden.
10. Verkleidung / Höcker Die original Verkleidung / Höcker muss durch die von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH
angebotene Rennverkleidung / Höcker ersetzt werden (im CUP-Paket enthalten). Die Wahl des Sitzpolsters ist freigestellt. Das Motorrad muss in Farbe und Design immer den von SUZUKI
vorgegebenen Richtlinien entsprechen. Die originalen Luftzufuhrkanäle zwischen Verkleidung und Airbox können durch die von SUZUKI angebotenen Zubehörteile ersetzt werden. Die Lufteinlässe in
der Verkleidung müssen original bleiben. Die originale Verkleidungsscheibe kann durch die von SUZUKI angebotene Renn-Verkleidungsscheibe ersetzt werden. Die originalen
Verkleidungsschrauben dürfen durch Schnellverschlüsse ersetzt werden.
11. Übersetzung Neben dem Standardkettenritzel (Z 17) darf ein Ritzel mit 16 Zähnen aus dem Kit verwendet werden.
Neben dem Standardkettenrad (Z 43) dürfen Kettenräder mit 42, 44und 45 Zähnen aus dem Kit verwendet werden. Die Kette ist freigestellt, muss jedoch der originalen Teilung entsprechen.
12. Zündbox
Das Einspritz-Kennfeld der originalen Zündbox darf umprogrammiert werden. Das Zünd-Kennfeld und insbesondere der Drehzahlbegrenzer dürfen nicht verändert werden. Die im CUP-Paket
enthaltene G-Pack Box zur Korrektur des Zündkennfeldes darf montiert werden.
13. Data – Recording Das im Kit enthaltene Data Recording AIM MyChron 3 gold muss unter Verwendung der
mitgelieferten Komponenten (Dash-Logger, Halterung, Kabelbaum, Drosselklappenadapter) entspr. der mitgelieferten Montageanleitung montiert werden. Weder am Originalkabelbaum des Fahrzeugs
noch an den AIM-Kabeln dürfen Änderungen vorgenommen werden.
An den freien Analogeingängen des AIM-Kabelbaums darf ein Gyroskop (memotec Artikel
M25ZM10) und ein Längsbeschleunigungssensor (memotec Artikel M20Z777) angeschlossen und benutzt werden. Die Verwendung andere Sensoren ist nicht zulässig.
14. Auspuff
Der originale Schalldämpfer muss durch den im CUP-Paket mitgelieferten BOS Racing- Schalldämpfer ersetzt werden.
14. Motor
Sämtliche Öl-Ablassschrauben und Öl-Einfüllschrauben, sowie der Ölfilter am Motorrad müssen mit Sicherungsdraht gegen Lösen gesichert sein. Es darf sich kein Gefrierschutzmittel im Kühlsystem befinden.
Es dürfen ausschließlich MOTUL-Schmierstoffe verwendet werden.
15. Kraftstoff Es darf nur handelsüblicher bleifreier Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es
gelten die Kraftstoffbestimmungen des DMSB.
16. Tankfüll-Material Der Kraftstofftank muss gemäß Art. 56.01.4 der Technischen Bestimmungen des DMSB für Straßenrennen mit Tankschaum aufgefüllt werden.
17. Fahrgestell- und Ausrüstung Folgende Teile müssen abgebaut, beziehungsweise muss folgender Umbau durchgeführt werden:
1. hinteres Sitzpolster, Heckverkleidung und Rücklicht abbauen.
2. Hintere Fußrasten, mit Halter, abbauen. 3. Originalverkleidung komplett mit Scheinwerfer, Blinker und Spiegel abbauen. 4. Hupe abbauen. 5. Kettenschutz abbauen.
6. Seitenständer einschließlich Schalter und Anschlusskabel abbauen (Schalter überbrücken). 7. Hinterer Kotflügel komplett mit Blinker und Nummernschildbeleuchtung abbauen.
8. Original Schalldämpfer abbauen und gegen BOS Schalldämpfer austauschen. 9. Original Stossdämpfer ausbauen und gegen Wilbers Stossdämpfer austauschen.
10. Original Lenkungsdämpfer ausbauen und gegen Wilbers Lenkungsdämpfer austauschen. 11. Bremslichtschalter vorn und hinten können abgebaut werden.
12. Verkleidungskit (bestehend aus Verkleidungsober- und Unterteil, Rennhöcker inkl. Abdeckung anbauen. 13. Original Instrument abbauen und gegen AIM MyChron 3 Dash – Logger ersetzen.
14. Kit-Dekorsatz und Schriftzüge anbringen.
18. Startnummern / Startnummerngrund Erlaubt sind ausschließlich blaue Ziffern auf weißem Untergrund vorn und hinten.
19. Sonstiges
Eine Videokamera kann am Fahrzeug angebracht werden. Die Kamera ist fest und in der Art am Motorrad anzubringen, dass eine Verletzungsgefahr auch bei einem Sturz ausgeschlossen ist. Die
während einer Veranstaltung gemachten Aufnahmen müssen sowohl der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH als auch allen anderen CUP Teilnehmern auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
20. Fahrzeugkontrolle
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH hat das Recht, stichprobenartige technische Überprüfungen der Cup-Motorräder vorzunehmen.
21. Leistungsbestimmende Bauteile
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GmbH ist berechtigt, vor und nach dem Training / Rennen leistungsbestimmende Bauteile auszutauschen. |